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Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung

Brandenburg 99088014134000, 99088014134000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088014134000, 99088014134000

Leistungsbezeichnung

Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Zustimmung (134)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32

Teaser

Entscheidung der Schulleiterin/des Schulleiters zum Antrag Zurückstellung

Volltext

Eltern haben die Möglichkeit, dass sie einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die die Eltern der Schule vorlegen, getroffen.

Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen,

Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur die Ausnahme darstellen.

Erforderliche Unterlagen

Schulärztliche Stellungnahme,

weitere Unterlagen, die die Eltern zur Unterstützung ihres Antrages erbringen

Voraussetzungen

Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

Okt./April – schulärztliche Untersuchung

Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstel-lung vom Schulbesuch

bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Frist

Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ist zu erwarten, dass ein Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entspricht, können Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.

Ansprechpunkt

Schulleitung

Zuständige Stelle

zuständige Schule