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Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung

Brandenburg 99061014204000, 99061014204000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061014204000, 99061014204000

Leistungsbezeichnung

Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Bewertung (204)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Für Inhaber/innen eines ausländischen Hochschulabschlusses stellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus.

Volltext

Wenn Sie eine Hochschulqualifikation im Ausland erworben haben, können Sie Ihre Hochschulqualifikation im Hinblick auf die Ausübung eines nicht reglementierten Berufs bewerten lassen. Die Zeugnisbewertung

  • beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
  • stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
  • bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.

Sie soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus der Zeugnisbewertung können Sie aber keine Rechtsansprüche ableiten.

Achtung: Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung. 

Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie

  • einen Wohnsitz in Deutschland haben und
  • einen reglementierten Beruf ausüben möchten.

Erforderliche Unterlagen

Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Ihr Hochschulabschluss muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit er bewertet werden kann:

  • Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
  • Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den maßgeblichen Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
  • Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation beziehungsweise unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising), müssen alle beteiligten Institutionen nach dem Recht des Herkunftslandes ordnungsgemäß als Hochschule anerkannt beziehungsweise akkreditiert sein. Die Qualität des Abschlusses muss den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
  • Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist, muss der absolvierte Studiengang akkreditiert sein.

Kosten

  • für die Ausstellung der Bescheinigung: EUR 200,00
  • für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung bei mehreren Qualifikationen: EUR 100,00
  • für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts): EUR 100,00

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.

Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher detailliert bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Die Zeugnisbewertung nennt die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung.

Die Zeugnisbewertung erhalten Sie nachdem:

  • Ihr Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen ist,
  • dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und
  • Sie die Gebühren bezahlt haben.

Die Bescheinigung wird in einer Kurzfassung und in einer Langfassung ausgestellt, die Sie jeweils zusammen erhalten.

Die Kurzfassung ist als Beilage zu Ihren Bewerbungsunterlagen gedacht und soll dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsvermittlungsstelle auf einen Blick mitteilen, welcher deutschen Qualifikation Ihr ausländischer Hochschulabschluss entspricht.

Die Langfassung können Sie immer dann verwenden, wenn umfangreichere Informationen erforderlich sind.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.

Für nicht abgeschlossene Hochschulausbildungen sowie für Ausbildungen, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind, stellt die ZAB keine Bescheinigungen aus.

Hinweis: Für Schulzeugnisse werden keine Zeugnisbewertungen ausgestellt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung
  • individuelle Zeugnisbewertung:
    ist keine Anerkennung, sondern vergleichende Einstufung 
  • beschreibt eine ausländische Hochschulqualifikation und bescheinigt berufliche sowie akademische Verwendungsmöglichkeiten
  • Antragsformular notwendig: erhältlich bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Verfahrensablauf kann je nach Herkunftsland variieren
    (Auskunft erteilt ZAB) 
  • Kosten ca. EUR 200,00
  • zuständig: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (ZAB)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (ZAB)

Formulare

Formulare: Antragsformular