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Antrag auf Notenverbesserung Zulassung

Brandenburg 99061021007000, 99061021007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061021007000, 99061021007000

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Notenverbesserung Zulassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Prüfung (Synonym), Nachprüfung (Synonym), Freiversuch (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

Studien- und Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule

Teaser

Nach erneuter Prüfungsbewertung können Sie eine bessere Note erhalten.

Volltext

Bestandene Modulprüfungen dürfen zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wenn Sie diese innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt haben.

Sie können insgesamt zweimal Gebrauch von dieser Regelung machen. Das bedeutet, Sie können entweder

  • zwei Freiversuche, oder
  • zwei Verbesserungsversuche, oder
  • einen Freiversuch und einen Verbesserungsversuch

innerhalb Ihres Studiums in Anspruch nehmen.

Nach der erneuten Bewertung der Prüfung gilt die jeweils bessere Note.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.

Voraussetzungen

Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie eventuell die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Hochschule ein.
  • Nach der erneuten Bewertung Ihrer Leistung bekommen Sie die jeweils bessere Note.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Frist

Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Antrag auf Notenverbesserung Zulassung
  • Antrag notwendig
  • nach erneuter Prüfungsbewertung gilt stets die bessere Note
  • zuständig: jeweilige Hochschule

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Formulare

Formulare: Antragsformular