Antrag auf Notenverbesserung Zulassung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Prüfung (Synonym), Nachprüfung (Synonym), Freiversuch (Synonym)
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
26.06.2020
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Studien- und Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule
Bestandene Modulprüfungen dürfen zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wenn Sie diese innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt haben.
Sie können insgesamt zweimal Gebrauch von dieser Regelung machen. Das bedeutet, Sie können entweder
- zwei Freiversuche, oder
- zwei Verbesserungsversuche, oder
- einen Freiversuch und einen Verbesserungsversuch
innerhalb Ihres Studiums in Anspruch nehmen.
Nach der erneuten Bewertung der Prüfung gilt die jeweils bessere Note.
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie eventuell die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Hochschule ein.
- Nach der erneuten Bewertung Ihrer Leistung bekommen Sie die jeweils bessere Note.
- Antrag auf Notenverbesserung Zulassung
- Antrag notwendig
- nach erneuter Prüfungsbewertung gilt stets die bessere Note
- zuständig: jeweilige Hochschule