Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
- Anzeige einer Änderung der persönlichen Daten bei der Handwerkskammer - Entgegennahme
- Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, muss das der zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden
- zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.