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Studium im Schwerpunktbereich abschließen

Brandenburg 99019059007000, 99019059007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019059007000, 99019059007000

Leistungsbezeichnung

Studium im Schwerpunktbereich abschließen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Abschluss (Synonym), Referendariat (Synonym), SPB (Synonym), Jura (Synonym), Studium (Synonym), Rechtswissenschaft (Synonym), Prüfung (Synonym), Hochschule (Synonym), Prüfungsamt (Synonym), Universität (Synonym), universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule

Teaser

Das Schwerpunktbereichsstudium wird durch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen.

Volltext

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung, Leistungsnachweise).

Voraussetzungen

Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

  • bestandene Zwischenprüfung
  • Leistungsnachweis in einem Schwerpunktbereich
  • weitere spezifische Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich mit einem schriftlichen Antrag und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hochschule fristgerecht zur Prüfung an.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.

Bearbeitungsdauer

abhängig von der jeweiligen Hochschule

Frist

abhängig von der jeweiligen Hochschule

Weiterführende Informationen

Hinweise

Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Schwerpunktbereichsprüfung Zulassung
  • Teil der Abschlussprüfung und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat
  • schriftlicher Antrag notwendig
  • vollständige Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung)
  • Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die jeweilige Hochschule
  • zuständig: jeweilige Hochschule

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise