Studium im Schwerpunktbereich abschließen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule
Das Schwerpunktbereichsstudium wird durch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen.
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
- schriftlicher Antrag
- Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung, Leistungsnachweise).
Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- bestandene Zwischenprüfung
- Leistungsnachweis in einem Schwerpunktbereich
- weitere spezifische Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule
- Sie melden sich mit einem schriftlichen Antrag und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hochschule fristgerecht zur Prüfung an.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.
Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.
- Schwerpunktbereichsprüfung Zulassung
- Teil der Abschlussprüfung und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat
- schriftlicher Antrag notwendig
- vollständige Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung)
- Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die jeweilige Hochschule
- zuständig: jeweilige Hochschule
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise