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Auskunft zum Denkmal beantragen

Brandenburg 99033003023000, 99033003023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033003023000, 99033003023000

Leistungsbezeichnung

Auskunft zum Denkmal beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Denkmalpflege (Synonym), Denkmalliste (Synonym), Bodendenkmale (Synonym), Gartendenkmale (Synonym), Kulturdenkmale (Synonym), Technische Denkmale (Synonym), Kunstdenkmale (Synonym), Baudenkmale (Synonym), Denkmalverzeichnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Sie können sich in den amtlichen Denkmallisten, der Denkmaldatenbank und im Geoportal der zuständigen Stelle informieren und dort gegebenenfalls eine weitergehende Auskunft beantragen.

Volltext

Sie erhalten online Einblick in die amtlichen Denkmallisten, die öffentliche Denkmaldatenbank und das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.

Weitergehende Auskünfte über die Denkmale erhalten Sie auf Antrag. Bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie gegebenenfalls für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Anfrage zu weitergehenden Informationen ist gegebenenfalls der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Sie können ohne Einschränkungen Einblick nehmen in die öffentlichen amtlichen Denkmallisten, die Denkmaldatenbank und das Geoportal der zuständigen Stelle.

Eine weitergehende Auskunft ist gegebenenfalls nur durch den Nachweis eines berechtigten Interesses möglich.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie können online jederzeit ohne Antrag Einsicht nehmen in:

  • die amtlichen Denkmallisten
  • die Denkmaldatenbank für Baudenkmale
  • die im Geoportal verzeichneten Bodendenkmale

Weitere Auskünfte zu bestimmten Denkmalen oder zu den beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen, die aus Schutzgründen nicht veröffentlicht werden, müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen durch die zuständige Stelle erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Angaben zum Denkmal Auskunft
  • Denkmale sind z.B: Baudenkmale, technische Denkmale, Gartendenkmale, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale
  • Denkmalinformationen erhält jedermann aus den amtlichen Denkmallisten, der Denkmaldatenbank und dem Geoportal der zuständigen Stelle
  • Weitergehende Auskünfte und Informationen müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden
  • In einigen Fällen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich sein
  • Auskunft ist gebührenfrei.
  • zuständig:  Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) als Denkmalfachbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Formulare

nicht vorhanden