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Akteneinsicht / Information zu Bodendenkmal beantragen

Brandenburg 99033014012002, 99033014012002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033014012002, 99033014012002

Leistungsbezeichnung

Akteneinsicht / Information zu Bodendenkmal beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Auskunft (Synonym), Denkmalliste (Synonym), Bodendenkmal (Synonym), Baudenkmal (Synonym), Denkmalschutz (Synonym), Denkmal (Synonym), Denkmäler (Synonym), Denkmalpflege (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Bodendenkmal

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Kultur (2060800)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie sonstige berechtigte Personen können Auskünfte zu bekannten Bodendenkmalen auf den betreffenden Grundstücken erfragen.

Volltext

Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden.

Eine Erstinformation zu Bodendenkmalen erhalten Sie über das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums. Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange des Eigentümers nicht entgegenstehen, erhalten Sie Akteneinsicht oder weitere Informationen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis und/oder
  • Nachweis der Beauftragung mit Vollmacht

Voraussetzungen

Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht.

Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Gegebenenfalls ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. 

Kosten

Für Eigentümer des Denkmals: keine

Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen Akteneinsicht oder nähere Informationen.
  • Ihr Antrag wird geprüft.
  • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
  • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid,

Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum mit Ihnen einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Informationen in anderer Weise zukommen lassen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht.

Kurztext

  • Denkmalauskunft Ausstellung Bodendenkmal
  • Antrag notwendig
  • Eigentumsnachweis oder Vollmacht erforderlich.
  • Gegebenenfalls muss ein berechtigtes Interesse darlegt werden.
  • Informationen bzw. Akteneinsicht wird gewährt, soweit datenschutzrechtliche Vorschriften oder andere schutzbedürftige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
  • Einsichtnahme ist ansonsten für jedermann über das Geoportal des BLDAM oder die amtliche Denkmalliste möglich.

zuständig: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Formulare

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein