Akteneinsicht / Information zu Bodendenkmal beantragen
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie sonstige berechtigte Personen können Auskünfte zu bekannten Bodendenkmalen auf den betreffenden Grundstücken erfragen.
Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden.
Eine Erstinformation zu Bodendenkmalen erhalten Sie über das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums. Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange des Eigentümers nicht entgegenstehen, erhalten Sie Akteneinsicht oder weitere Informationen.
Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht.
Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Gegebenenfalls ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Für Eigentümer des Denkmals: keine
Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes
- Sie beantragen Akteneinsicht oder nähere Informationen.
- Ihr Antrag wird geprüft.
- Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
- Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid,
Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum mit Ihnen einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Informationen in anderer Weise zukommen lassen.
Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht.
- Denkmalauskunft Ausstellung Bodendenkmal
- Antrag notwendig
- Eigentumsnachweis oder Vollmacht erforderlich.
- Gegebenenfalls muss ein berechtigtes Interesse darlegt werden.
- Informationen bzw. Akteneinsicht wird gewährt, soweit datenschutzrechtliche Vorschriften oder andere schutzbedürftige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
- Einsichtnahme ist ansonsten für jedermann über das Geoportal des BLDAM oder die amtliche Denkmalliste möglich.
zuständig: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein