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Akteneinsicht / Information zu Bau- und Kunstdenkmal beantragen

Brandenburg 99033014012001, 99033014012001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033014012001, 99033014012001

Leistungsbezeichnung

Akteneinsicht / Information zu Bau- und Kunstdenkmal beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bodendenkmal (Synonym), Gartendenkmale (Synonym), Denkmalliste (Synonym), Technische Denkmale (Synonym), Denkmal (Synonym), Denkmalpflege (Synonym), Denkmalschutz (Synonym), Baudenkmal (Synonym), Denkmalbereiche (Synonym), Auskunft (Synonym), Denkmäler (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Bau- und Kunstdenkmal

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Kultur (2060800)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Teaser

Auskunft über den etwaigen Denkmalwert erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Volltext

Bau- und Kunstdenkmale können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände oder Wandmalereien, aber auch ganze Straßenzüge sein.

Im Land Brandenburg wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen einem Objekt ein besonderer Wert zugesprochen. Diese Werte werden mit wissenschaftlichen Methoden und Forschungen festgestellt und führen schließlich zur Eintragung in die Denkmalliste.

Eine Erstinformation zu Bau- und Gartendenkmalen erhalten Sie über die Denkmaldatenbank des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.

Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange der Eigentümer nicht entgegenstehen, erhalten Sie die Akteneinsicht oder Information.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Eigentumsnachweis
  • ggf. Bildmaterialien, historische Schriften oder Baupläne

Voraussetzungen

Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen.  Der Akteneinsicht durch Dritte/ Auskunft an Dritte dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen

Kosten

Für Eigentümer von Denkmalen: keine

Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
  • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
  • Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
  • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
  • Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 4 Wochen

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht

Kurztext

  • Denkmalauskunft Ausstellung Bau- und Kunstdenkmal
  • Bau- und Kunstdenkmal können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände, Wandmalereien oder ganze Straßenzüge sein.
  • Einsichtnahme ist für jedermann über die Denkmaldatenbank der zuständigen Stelle oder die amtliche Denkmalliste möglich.
  • formloser Antrag bei weitergehenden Informationen und Akteneinsicht
  • erforderliche Unterlagen (falls vorhanden): Bildmaterialien, historische Schriften oder Baupläne
  • zuständig: Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise