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Anlagen zur Feuerbestattung - Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme

Brandenburg 99063078261000, 99063078261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063078261000, 99063078261000

Leistungsbezeichnung

Anlagen zur Feuerbestattung - Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Beerdigung (Synonym), Emissionsüberwachung (Synonym), Luftverunreinigung (Synonym), Umweltschutz (Synonym), Luftverschmutzung (Synonym), Einäscherung (Synonym), Luftschadstoffe (Synonym), Leichenverbrennung (Synonym), Umwelteinwirkungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg 12.07.2024

Teaser

Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage

Voraussetzungen

Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Frist

Es gibt keine Frist.

Land Brandenburg:

Dauer: 1 Monat

Sie müssen die Anzeige spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme vorlegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Kurztext

  • Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme
  • Betreiber, die eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichen (Krematorium) in Betrieb nehmen wollen, müssen dies der zuständigen Behörde anzeigen
  • Anzeige muss bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgen
  • zuständig: zuständige Behörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU),

Abteilung Technischer Umweltschutz 2

Formulare

nicht vorhanden