Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher Auszug

Brandenburg 99123027023001, 99123027023001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123027023001, 99123027023001

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher Auszug

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Katasterauszug (Synonym), Liegenschaftskatasterauskunft einholen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

Verrichtungsdetail

Amtlicher Auszug

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 13

Teaser

Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, ...) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...).

Volltext

Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, ...) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...). Man kann Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Das Liegenschaftsbuch enthält u. a. Daten mit Personenbezug. Das berechtigte Interesse zur Herausgabe dieser Daten (z. B. beim Eigentümernachweis) ist vom Antragsteller glaubhaft darzulegen

Kosten

Abgabe: 10€
Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (persönlich, E-Mail)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, ...)
  • persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...)
  • Flurstücksnachweise mit / ohne Bodenschätzungsangaben
  • Flurstücks- und Eigentümernachweise mit / ohne Bodenschätzungsangaben
  • Grundstücksnachweise
  • Bestandsnachweise
  • Berechtigtes Interesse für Daten mit Personenbezug erforderlich
  • Antrag erforderlich
  • Gebührenpflichtig
  • Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf  der Genehmigung durch den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation
  • Zuständig:
    • Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • am automatisierten Abrufverfahren teilnehmende Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
  • am automatisierten Abrufverfahren teilnehmende Gemeinden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte - Katasterbehörden

Formulare

nicht vorhanden