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Liegenschaftskarte Auskunft Amtlicher Auszug

Brandenburg 99123028023001, 99123028023001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123028023001, 99123028023001

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftskarte Auskunft Amtlicher Auszug

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Flurstück (Synonym), ALKIS (Synonym), Auszug aus der Liegenschaftskarte (Synonym), Grundstück (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

Verrichtungsdetail

Amtlicher Auszug

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 13

Teaser

Benötigen Sie eine Kartendarstellung Ihres Grundstücks zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden?  Dann beantragen Sie einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte.

Volltext

Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten. Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden. Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen.

Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummern und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Jede Person kann Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen.

Kosten

Abgabe: 20€
Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Verfahrensablauf

Der beantragte Auszug wird übersandt.

Bearbeitungsdauer

Übliche Postzustellungsdauer, bzw. Übersenden per E-Mail.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Darstellender Teil des Katasternachweises
  • maßstäblicher Nachweis aller Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen
  • zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude
  • Graphischer Nachweis für Grundstücke oder bestehende Gebäudes z.B. als Grundlage für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke
  • Ausgabe mit Bodenschätzungsangaben möglich
  • Allgemein zugängliche Quelle
  • Antrag notwendig
  • Gebührenpflichtig

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte, Katasterbehörden;

am automatisierten Abrufverfahren teilnehmende Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI);

am automatisierten Abrufverfahren teilnehmende Gemeinden

Formulare

nicht vorhanden