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Anliegerbescheinigung; Beantragung

Bayern 99012003012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012003012000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Anliegerbescheinigung; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

30.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

Volltext

Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).

Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentümernachweis
  • Flurkartenauszug
  • Lageplan
  • ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

Kosten

Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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