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Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel

Bayern 99021007001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99021007001000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Teaser

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

Volltext

An einer Börse nach § 23 Börsengesetz (BörsG) handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate.

Diese Güter und Rechte werden an keiner bayerischen Börse gehandelt. Sie werden in Deutschland nur an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange - EEX) und der European Exchange (Eurex) Terminbörse in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Kosten

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal