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Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien; Beantragung eines Zuschusses

Bayern 99400278017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400278017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien; Beantragung eines Zuschusses

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

08.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerische Staatskanzlei

Teaser

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien im Rahmen der institutionellen Förderung.

Volltext

Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen engagiert sich entsprechend seiner Satzung in hohem Maße in der Brauchtums- und Heimatpflege und ist insbesondere für

  • den Ehren- bzw. Repräsentationsdienst für das Erzbischöfliche Ordinariat und die Bayerische Staatskanzlei,
  • die Förderung der Volksmusik (u.a. „Kiem-Pauli-Stiftung“),
  • sein Engagement im kirchlichen Bereich und in der Denkmalpflege sowie
  • in Kultur- und Brauchtumspflege

für den Freistaat Bayern von großer Bedeutung.

Erforderliche Unterlagen

  • Haushalts- und Wirtschaftsplan

    Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.

  • Stellenplan
  • Beschreibung der Organisation

    Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.

  • Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG

Voraussetzungen

Die Leistung wird dem Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien als institutionelle Förderung auf Antrag gewährt und dient zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Einrichtung, insbesondere der Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.

Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Frist

Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal