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Vertriebenenausweis aus Bayern; Beantragung einer Zweitschrift

Bayern 09000000026298 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000026298

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Vertriebenenausweis aus Bayern; Beantragung einer Zweitschrift

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Flüchtlinge (Synonym), Spätaussiedlerbescheinigung (Synonym), Vertreibung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Vertriebene mit Vertriebenenausweis aus Bayern können in Bayern eine Zweitschrift erhalten.

Volltext

Vertriebene sind Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31.12.1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren haben.

Der Vertriebenenausweis wurde zum Nachweis der Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft zur Gewährung von Rechten oder Vergünstigungen vor dem 01.01.1993 ausgestellt. Er wurde durch die Bescheinigung gem. § 15 Abs. 1 BVFG abgelöst.

Die Entscheidung über die Ausstellung einer Zweitschrift eines bereits erteilten Vertriebenenausweises liegt bei der Ausstellungsbehörde. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (Kopie der Vorder- und Rückseite)

Voraussetzungen

Es wurde bereits ein Vertriebenenausweis von einer Behörde des Freistaates Bayern ausgestellt.

Antragsberechtigt sind die Personen, für die der Vertriebenenausweis seinerzeit ausgestellt wurde.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Es genügt ein kurzer, formloser Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. der von einer bayerischen Behörde ausgestellte Vertriebenenausweis verloren oder nicht mehr auffindbar) und Grund (Behörde oder Rentenversicherung verlangt die Vorlage der Bescheinigung). Sie müssen eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) einreichen und die aktuelle Adresse angeben.

Der Antrag kann per E-Mail oder per Post bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

Bei vollständigen Angaben bzw. Unterlagen innerhalb von zwei bis drei Wochen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Hilfreich ist die Angabe, von welcher bayerischen Behörde seinerzeit der Vertriebenenausweis ausgestellt wurde, ferner zur Recherche die Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum und, sofern der Antragsteller bei Einreise unter 16 Jahre alt war, die Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdaten der Eltern.

Für Spätaussiedler wurde als Nachweis ab 01.01.1993 bis 31.12.2004 von den Ausgleichsämtern eine Spätaussiedlerbescheinigung ausgestellt. Hinsichtlich der Beantragung und Ausstellung einer Zweitschrift einer bereits erteilten Bescheinigung gelten die vor- bzw. nachstehend genannten Hinweise analog.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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