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Vollstreckungsmaßnahme; Beantragung der ganz oder teilweise Aufhebung, Untersagung oder einstweilen Einstellung

Bayern 99046054058000, 99046054044000, 99046054259000, 99046054258000, 99046054163000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046054058000, 99046054044000, 99046054259000, 99046054258000, 99046054163000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Vollstreckungsmaßnahme; Beantragung der ganz oder teilweise Aufhebung, Untersagung oder einstweilen Einstellung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gerichtsvollzieher (Synonym), Schulden (Synonym), Vollstreckung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

10.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Teaser

Auf Antrag des Schuldners kann eine Vollstreckungsmaßnahme ganz oder teilweise aufgehoben, untersagt oder einstweilen eingestellt werden.

Volltext

Die Regelungen über die Unpfändbarkeit von Vermögensgegenständen und den Vollstreckungsschutz schränken die Zwangsvollstreckung ein, um den Schuldner vor dem Verlust seines Lebensunterhalts zu bewahren. So sind Gegenstände unpfändbar oder nur beschränkt pfändbar, die für die Fortführung eines angemessenen bescheidenen Haushalts, für die Aufrechterhaltung der persönlichen Erwerbstätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind. Außerdem bestehen bestimmte Pfändungsgrenzen, um den Mindestlebensunterhalt des Schuldners und seiner Familie zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere das Arbeitseinkommen, Ansprüche auf Sozialleistungen und Lastenausgleichsansprüche.

Auf Antrag des Schuldners kann eine Vollstreckungsmaßnahme nach § 765a ZPO ganz oder teilweise aufgehoben, untersagt oder einstweilen eingestellt werden, wenn sie unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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