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Opfer staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR; Beantragung von Versorgungsleistungen

Bayern 99124001080000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99124001080000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Opfer staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR; Beantragung von Versorgungsleistungen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Wenn Sie durch eine rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung einer Behörde in der ehemaligen DDR politisch verfolgt oder Opfer von Willkür geworden sind und Gesundheitsschäden erlitten haben, können Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV erhalten.

Volltext

Viele Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden von den Behörden des DDR-Staatsapparats oder der Sowjetischen Besatzungszone auf sehr unterschiedliche Weise politisch verfolgt oder willkürlich benachteiligt und schikaniert. Mitunter ging dies so weit, dass die Betroffenen gesundheitliche Schädigungen davongetragen haben, an denen sie bis heute leiden.

Eine solche gesundheitliche Schädigung kann zum Beispiel sein:

  • chronische Schmerzen durch die Folgen rechtsstaatswidriger Polizeieinsätze oder
  • psychische Langzeitschäden durch jahrelange Bespitzelung und Drangsalierung durch die Stasi.

Wenn dies auf Sie zutrifft und keine Ausschlussgründe vorliegen, können Sie einen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben.

Sie sind von diesen Leistungen ausgeschlossen, wenn Sie in der Vergangenheit selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder Ihre Stellung in schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie freiwillig als Denunziant oder als Spitzel für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig waren, um daraus eigene Vorteile zu erlangen.

Die Leistungen der Sozialen Entschädigung umfassen die folgenden Leistungen:

  • Krankenbehandlung,
  • monatliche Entschädigungszahlung für Geschädigte sowie Leistungen zum Ausgleich eines beruflichen Schadens sowie
  • ergänzende Leistungen, etwa im Rahmen der Krankenbehandlung, im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen oder bei Pflegebedürftigkeit.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Damit Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können, müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie sind wegen einer hoheitlichen Maßnahme einer deutschen behördlichen Stelle zur Regelung eines Einzelfalls im Beitrittsgebiet aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 rehabilitiert worden oder es ist die Rechtsstaatswidrigkeit einer solchen Maßnahme festgestellt worden. 
  • Die Verwaltungsentscheidung muss bei Ihnen eine gesundheitliche Schädigung verursacht haben.
  • Sie selbst haben nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße Ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, also zum Beispiel
    • dem politischen System der DDR erheblich Vorschub geleistet (zum Beispiel in dem Sie im Staatsapparat oder in der SED in leitenden Funktionen tätig waren) oder
    • für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gearbeitet (hauptamtlich oder inoffiziell).

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.

  • Das ZBFS prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Nachweise von Ihnen ein.
  • Es trifft die erforderlichen Feststellungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen und, wenn eine Rehabilitierung noch nicht erfolgt ist, zur Rechtsstaatswidrigkeit der Maßnahme.

 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal