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Schlachtviehpreise; Erstellung und Bekanntgabe der amtlichen Preisfeststellung

Bayern 99110038037000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110038037000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Schlachtviehpreise; Erstellung und Bekanntgabe der amtlichen Preisfeststellung

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (Synonym), preismeldung (Synonym), Schwein, Schweine, Rind, Rinder, Schaf, Schafe, Schlachtvieh, Auszahlungspreise, (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Teaser

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft erstellt und veröffentlicht wöchentlich eine amtliche Preisnotierung für Erzeugerpreise von Schlachtvieh. Für eine Veröffentlichung der Schaff-Fleischnotierung gibt es im Moment nicht genügend Meldebetriebe.

Volltext

Die aktuellen Schlachtviehpreise aus der amtlichen Preisfeststellung sind für Schweine und Rinder jeden Dienstag (ab 16.00) abrufbar. Sie stellen die aktuellen Schlachtviehpreise der Vorwoche für Rinder und Schweine (Preise je kg Schlachtgewicht frei Eingang Schlachtstätte, ohne MwSt., inkl. Zu- und Abschläge beispielsweise für Herkunfts- und Qualitätsprogramme oder biologische Erzeugung) dar.

Aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage unterliegt das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor starken Schwankungen. Die Marktübersicht wird durch eine Vielzahl von Lieferanten (Landwirte oder Händler, Erzeugergemeinschaften etc.) und Abnehmern erschwert. Um dennoch Markttransparenz zu gewährleisten, wurde die amtliche Preisfeststellung geschaffen. Sie stellt die Grundlage für aussagefähige und vergleichbare Preise dar.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte, ist die zuständige Stelle für die Erstellung und Bekanntgabe der amtlichen Preisfeststellung in Bayern.

Das Fleischgesetz sowie die erste Fleischgesetz-Durchführungsverordnung regeln den Ablauf.

Jeder Betrieb in Bayern, der durchschnittlich pro Woche mehr als 150 Rinder, 500 Schweine oder 75 Schafe schlachtet, ist gesetzlich verpflichtet, Preismeldungen abzugeben.

Dies sind wöchentlich ca. 12 Meldungen für Rinder und Kälber und 15 für Schweine. Die restlichen Betriebe sind von der Meldepflicht befreit.

Gemeldet werden:

  • Stückzahl
  • Schlachtgewicht
  • der an die Lieferanten mit dem Schlachtgewicht gewogene Auszahlungspreis frei Eingang Schlachtstätte, unterteilt nach Kategorie, Handelsklasse und pauschal.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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