Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens

Bayern 99036049069000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036049069000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung und Reservierung eines Wunschkennzeichens

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wunschkennzeichen (Synonym), Wunsch-Nummernschild (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, z. B. Ihre Anfangsbuchstaben, die Abkürzung Ihrer Firma oder Ihr Geburtsdatum oder auch die Kennzeichen eines früheren Zulassungsbezirks?

Volltext

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.

Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Gebühren für die Wunschkennzeichenauswahl (10,20 EUR) und ggf. Reservierungsgebühren (in Höhe von 2,60 EUR).

Verfahrensablauf

Die Zulassungsbehörden bieten einen Onlinedienst im Internet an. Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.

Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links". 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal