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Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung; Beantragung einer Förderung für die Fortbildung

Bayern 99148171017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148171017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung; Beantragung einer Förderung für die Fortbildung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Teaser

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

Volltext

Zweck

Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen der Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen in Bayern.

Gegenstand

Förderfähig im Sinn dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse dienen. Welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden können, sind der Richtlinie sowie der Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie zu entnehmen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Kosten der Fortbildungsmaßnahme.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss  im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Die allgemeine Förderpauschale beträgt 21,00 Euro pro Fortbildungseinheit bzw. 24,00 Euro pro Fortbildungseinheit für besondere Schwerpunktthemen.

Erforderliche Unterlagen

  • Fortbildungsprogramm mit der Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen
  • Kosten- und Finanzierungsplan mit den vorgesehenen Teilnehmerbeiträgen

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Förderung sind in der Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR) geregelt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich beim Landesamt für Pflege einzureichen.

Die Unterlagen zur Antragstellung stehen auf der Homepage des Landesamt für Pflege zur Verfügung. (Siehe "Weiterführende Links")

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Antragstellung muss bis 31.10. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres erfolgt sein.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Förderungen erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal