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Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs

Bayern 99123028023001, 99123010023003, 99123010023004, 99123010023002, 99123010023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123028023001, 99123010023003, 99123010023004, 99123010023002, 99123010023000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Auszug aus der amtlichen Flurkarte (Synonym), Bauen (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Bauplan (Synonym), digitale flurkarten bayern kostenlos (Synonym), Flurkarte (Synonym), Flurkarten Bayern (Synonym), flurkarten kostenlos (Synonym), Gebäude (Synonym), Grundstück (Synonym), Lageplan (Synonym), Lageplan, Flurkarte, Bauplan, PLAN, Baugenehmigung, Bauen, Grundstück, Gebäude (Synonym), Liegenschaftskarte (Synonym), PLAN (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

19.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Teaser

Für einen darstellenden Nachweis eines Grundstücks oder Gebäudes mit amtlicher Karte können Sie eine Flurkarte bestellen und für einen beschreibenden Nachweis eines Grundstücks inkl. Eigentümerangaben einen Flurstücks- und Eigentumsachweis beziehen.

Volltext

Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Flurkarte) und beschreibender Form. Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentümerangaben und Eigentümerverhältnissen.

Den Flurstücks- und Eigentumsnachweis benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Für Flurstücks- und Eigentumsnachweise muss das berechtigte Interesse gemäß Art. 11 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) dargelegt werden. Dies gilt darüber hinaus für alle Auszüge, die personenbezogene Daten enthalten. Für eigene Flurstücke ist das berechtigte Interesse automatisch gegeben, für fremde Flurstücke ist ein entsprechender Grund darzulegen.

Kosten

  • Flurkarte:
    • bis einschließlich DIN A3: 15,00 EUR
    • bis einschließlich DIN A1: 36,00 EUR
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis: 8,00 EUR

Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm) in der zum Zeitpunkt der Beendigung der Leistung gültigen Fassung.

Verfahrensablauf

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal