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Verkehrspsychologie; Beantragung der Seminarerlaubnis

Bayern 09000000053666 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000053666

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Verkehrspsychologie; Beantragung der Seminarerlaubnis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahreignung (Synonym), Fahreignungsregister (Synonym), Fahreignungsseminar (Synonym), Punkteabbau (Synonym), Seminarerlaubnis (Synonym), Verkehrspädagogik (Synonym), verkehrspädagogische Teilnahme (Synonym), Verkehrszentralregister (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie kann bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden. Inhaber dieser Erlaubnis sind berechtigt die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars durchzuführen.

Volltext

Führerscheininhaber, die maximal 5 Punkte im Verkehrszentralregister haben, können durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar jeweils einen Punkt abbauen (Nur alle fünf Jahre möglich!). Mit Hilfe des Fahreignungsseminars soll der Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in seinem Verkehrsverhalten erkennen und abbauen.

Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars darf nur durchführen, wer die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie vorweisen kann. Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.   

Erforderliche Unterlagen

  • Urkunde Diplom-Psychologe oder Urkunde Master-Abschluss in Psychologie
  • Nachweis verkehrspsychologischer Ausbildung

    (Bestätigung durch Universität/Hochschule oder Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahreignung befasst, oder eine fahrpsychologische Qualifikation nach dem Stand der Wissenschaft)

  • Nachweis über Erfahrungen in der Verkehrspsychologie

    z. B. durch:

    • durch eine mind. dreijährige Begutachtung an einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder,
    • mind. dreijährige Durchführung von besonderen Aufbauseminaren oder
    • Durchführung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder
    • mind. fünfjährige freiberufliche verkehrspsychologische Tätigkeit (Voraussetzung siehe § 4a Abs. 4 Ziffer 3b StVG) oder
    • mind. dreijährige freiberufliche verkehrspsychologische Tätigkeit nach vorherigem Erwerb einer Qualifikation als klinischer Psychologe oder Psychotherapeut nach dem Stand der Wissenschaft.
  • Auszug aus Fahreignungsregister
  • aktuelles Führungszeugnis
  • Grundriss/Fotos der Seminarräumlichkeiten
  • einfaches Führungszeugnis des Antragstellers nicht älter als drei Monate

Voraussetzungen

  1. Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie
  2. verkehrspsychologische Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder Stelle, die sich mit der Begutachtung oder Wiederherstellung der Kraftfahreignung befasst, oder eine fachpsychologische Qualifikation nach dem Stand der Wissenschaft
  3. Erfahrungen in der Verkehrspsychologie
    • durch eine mindestens dreijährige Begutachtung von Kraftfahrern an einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eine mindestens dreijährige Durchführung von besonderen Aufbauseminaren oder von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung,
    • durch eine mindestens fünfjährige freiberufliche verkehrspsychologische Tätigkeit, deren Nachweis durch Bestätigungen von Behörden oder Begutachtungsstellen für Fahreignung oder durch die Dokumentation von zehn Therapiemaßnahmen für verkehrsauffällige Kraftfahrer, die mit einer positiven Begutachtung abgeschlossen wurden, erbracht werden kann, oder
    • durch eine mindestens dreijährige freiberufliche verkehrspsychologische Tätigkeit nach vorherigem Erwerb einer Qualifikation als klinischer Psychologe oder Psychotherapeut nach dem Stand der Wissenschaft
  4. nicht mehr als zwei Punkte im Fahreignungsregister
  5. geeignete räumliche und sachliche Ausstattung

Kosten

Erteilung Seminarerlaubnis: 40,90 EUR

Verfahrensablauf

Der Antragstellende stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) bei der Regierung der Oberpfalz und legt dabei entsprechende Nachweise vor. 

Davor ist ein Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

6-8 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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