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Verkehrspsychologie; Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Rücknahme oder Widerruf der Seminarerlaubnis

Bayern 09000000053667 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000053667

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Verkehrspsychologie; Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Rücknahme oder Widerruf der Seminarerlaubnis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahreignung (Synonym), Fahreignungsregister (Synonym), Fahreignungsseminar (Synonym), Punkteabbau (Synonym), Seminarerlaubnis (Synonym), Verkehrspädagogik (Synonym), Verkehrspädagogische Teilmaßnahme (Synonym), Verkehrszentralregister (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

02.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Liegen oder lagen die Anerkennungsvoraussetzungen für die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie nicht (mehr) vor, wird die Erlaubnis aufgehoben. Die Seminarerlaubnis kann auch nachträglich mit Auflagen verbunden werden.

Volltext

Die Seminarerlaubnis wird aufgehoben, wenn nachträglich festgestellt wird, dass eine der Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt war und damit die Erlaubnis gar nicht hätte erteilt werden dürfen. Bestand der Mangel nur bei der Erteilung und ist inzwischen erledigt, muss keine Aufhebung erfolgen.

Die Seminarerlaubnis wird ebenfalls aufgehoben, wenn erst nach deren rechtmäßiger Erteilung eine der Voraussetzungen hierfür nicht mehr erfüllt wird. Grund hierfür sind beispielsweise Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers, insbesondere dann, wenn dieser wiederholt seine Pflichten grob verletzt, die ihm nach diesem Gesetz oder den auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen obliegen.

Die Anerkennungsbehörde kann auch nachträglich, d. h. nach Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie noch Auflagen erteilen, um die Einhaltung der Anforderungen an Fahreignungsseminare und deren ordnungsgemäße Durchführung sicherzustellen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  1. Voraussetzung für Erteilung lag vor der Erteilung nicht vor.
  2. Voraussetzung für Erteilung lag vor der Erteilung vor und fällt nach der Erteilung weg.
  3. Die Einhaltung der Anforderungen an Fahreignungsseminare und deren ordnungsgemäße Durchführung ist nicht sichergestellt.

Kosten

Rahmengebühr: 33,20 bis 256,00 €

Verfahrensablauf

Die Regierung der Oberpfalz wird selbst tätig. Der Erlaubnisinhaber erhält die Möglichkeit der Stellungnahme (Anhörung).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Dem Erlaubnisinhaber werden in der Regel vier Wochen zur Abgabe seiner Stellungnahme eingeräumt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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