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Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz; Einreichung eines Vorschlages

Bayern 99035004067002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99035004067002

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz; Einreichung eines Vorschlages

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Teaser

Die Landratsämter und kreisfreien Städte können bei der Regierung Personen, insbes. aus den Feuerwehren, für eine Steckkreuzehrung vorschlagen. Das Steckkreuz soll vor allem ein besonderes Engagement bei Bränden oder techn. Hilfeleistungen würdigen.

Volltext

Das Steckkreuz wird für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen oder bei der Bekämpfung von Bränden oder sonstigen Notständen verliehen. Bei der Beurteilung der Verleihungsvorschläge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Auszeichnung wird grundsätzlich nur alle zwei Jahre verliehen.

Das Steckkreuz wird den Auszuzeichnenden zusammen mit einer Anstecknadel, einer Bandschnalle in verkleinerter Ausführung und der Verleihungsurkunde grundsätzlich durch die Regierungspräsidentin/den Regierungspräsidenten ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Vorgeschlagenen müssen besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen oder bei der Bekämpfung von Bränden oder sonstigen Notständen erworben haben, langjährige Mitgliedschaft in einer Feuerwehr reicht hingegen nicht aus.

Das Steckkreuz darf nicht verliehen werden, so lange für die Person bei einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein Eintrag wegen einer rechtskräftigen Verurteilung enthalten ist. Auch müssen die zu Ehrenden nach ihrem sonstigen Verhalten einer Auszeichnung würdig sein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Regierungen fordern die Kreisverwaltungsbehörden auf, Ihnen Vorschläge für die Verleihung des Steckkreuzes vorzulegen. Sie wählen nach Anhörung des zuständigen Vorsitzenden des Bezirksfeuerwehrverbandes geeignete Vorschläge aus und legen sie dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vor.

Darüber hinaus kann auch der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. für die Verleihung des Steckkreuzes bis zu zwei Vorschläge unmittelbar dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorlegen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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