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Agrarservicemeister/Agrarservicemeisterin; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung

Bayern 09000000060194 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000060194

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Agrarservicemeister/Agrarservicemeisterin; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Teaser

Die Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.

Volltext

Agrarservicemeister übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in Lohnunternehmen und bieten für alle Betriebe umfangreiche Dienstleistungen an.

Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag bei der Regierung von Mittelfranken.

Die Fortbildung (ca. 20 Kurswochen) wird vom Fachzentrum für Energie und Landtechnik in Triesdorf durchgeführt. Die Kursgebühr beträgt 7.000 EUR (ohne Unterkunft und Verpflegung).

Der Meisterprüfungsausschuss aus Praktikern und Lehrern bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest. Hierfür ist eine Prüfungsgebühr von 350 EUR zu entrichten.

Für alle Fragen rund um die Meisterprüfung ist bayernweit die Regierung von Mittelfranken zuständig.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Rechtliche Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung:

  • Berufsabschluss als Fachkraft Agrarservice mit 2-jähriger Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
  • Berufsabschluss in einem angerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf mit mind. 3-jähriger Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.
  • Eine mind. 5-jährige Berufspraxis in Unternehmen des Agrarservice oder des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder in vergleichbaren Unternehmen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Fördermöglichkeiten:

  • Für Anwärter, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, kann die Maßnahme mit max. 2.400 EUR (nach Abzug der Selbstbeteiligung) durch den Freistaat Bayern gefördert werden.
  • Für alle Teilnehmer des Lehrgangs ist eine Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG möglich.
  • Beide Fördermöglichkeiten sind gekoppelt mit dem Besuch der Vorbereitungskurse.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal