Alten- und Behindertenhilfe; Aufsicht über Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht
Inhalt
Alten- und Behindertenhilfe; Aufsicht über Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
16.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Die Regierungen haben die Aufsicht über die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA).
Die Regierungen sind Aufsichtsbehörden über die bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelten Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Insoweit sind sie übergeordnete Beschwerdestellen.
Bei Bedarf unterstützt und berät die Regierung die FQA, z. B. bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Begehungen der Einrichtungen die unter das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) fallen oder in schwierigen Fragen zur Umsetzung von gesetzlichen oder ministeriellen Vorgaben.
- Pflege - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
- Menschen mit Behinderung - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
- Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
- Inklusion - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales