Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik; Beantragung eines Befähigungszeugnisses

Bayern 09000000074637 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000074637

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik; Beantragung eines Befähigungszeugnisses

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Personen, die als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik tätig werden möchten, können die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses beantragen.

Volltext

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben und Pflichten von "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann. Soweit dafür ein Befähigungszeugnis benötigt wird, kann dieses auf Antrag von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Nachweis der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik"
    • Nachweis Hochschulabschluss Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik (zusätzlich ein Jahr Berufspraxis in der Veranstaltungstechnik)
    • Nachweis technische Bühnen- und Studiofachkraft (Theater- oder Beleuchtungsmeister)
    • Nachweis gleichwertige Ausbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben und durch einen Ausbildungsnachweis belegt werden, sind entsprechend den europäischen Richtlinien zu Anerkennung von Berufsqualifikationen gleichgestellt
    • für Befähigungszeugnis: Passfoto

Voraussetzungen

Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis beizufügen.

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, die ein Befähigungszeugnis benötigen, sind

  • die Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik
  • technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik,
  • Hochschulabsolventen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss der Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen und
  • technische Bühnen- und Studiofachkräfte (Theater- und Beleuchtungsmeister), die das Befähigungszeugnis nach den bis zum Inkrafttreten der Verordnung geltenden Vorschriften erworben haben.

Kosten

Für das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder per Online-Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden.

Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis und ein Passfoto beizufügen. Die IHK prüft den Antrag und stellt ggf. ein Befähigungszeugnis aus.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es ist immer der Nachweis der erforderlichen Voraussetzung dem Antrag beizufügen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal