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Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK; Beantragung einer Zweitschrift

Bayern 09000000074656 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000074656

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK; Beantragung einer Zweitschrift

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Auf Antrag kann eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses oder eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG). 

Volltext

Zweitschriften von Berufsausbildungszeugnissen und Fortbildungszeugnissen können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer angefordert werden. Bei der Ausstellung einer Zweitschrift handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Eine Zweitschrift ist also kein zweites Original, sondern ersetzt dieses. Eine Zweitschrift kann in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • Fall 1: Das Original ist verlorengegangen oder wurde zerstört.
  • Fall 2: Ihr Name hat sich aufgrund Adoption geändert.
  • Fall 3: Ihr Vorname hat sich nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert.

Eine Zweitschrift wird hingegen nicht ausgestellt bei Namensänderung aufgrund von Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung nach § 1618 BGB. Inhaltlich ist eine Zweitschrift mit dem Original im Grunde identisch, jedoch wird das aktuelle Zeugnis-/Bescheinigungs-/Nachweismuster verwendet und ein Zweitschriftenvermerk angebracht.

Weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden (z. B. Lehrzeitbestätigung für Rentenzwecke, Bestätigung für Studienzwecke, Beglaubigung)

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung wegen Adoption angefordert wird: Adoptionsnachweise
    • wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) angefordert wird: Nachweis der Namensänderung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Verfahrensablauf

Die Zweitschrift (oder ggf. weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung) können Sie schriftlich bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Sie reichen den Antrag (ggf. zusammen mit den erforderlichen Nachweisen) ein. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle werden Ihnen die angeforderten Dokumente per Post zugestellt. Der Gebührenbescheid wird Ihnen ebenfalls per Post zugestellt.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie binnen weniger Tage die angeforderten Dokumente.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal