Änderung/Wechsel der Hauptwohnung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hauptwohnung (Schlagwort), Nebenwohnung (Schlagwort), Wohnungen (Schlagwort), Wohnsitz (Schlagwort), Hauptwohnsitz (Schlagwort), Nebenwohnsitz (Schlagwort), Zweitwohnsitz (Schlagwort), Abmeldung (Schlagwort), Anmeldung (Schlagwort), Ummeldung (Schlagwort), Zweitwohnung (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
- durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)
- Identitätsnachweis
Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige. - Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben. - Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.
- Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin
Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.