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Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel

Berlin 11036048001904 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11036048001904

Leistungsbezeichnung

Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel

Leistungsbezeichnung II

Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Umschreibung (Schlagwort), auswärtiges Fahrzeug anmelden (Schlagwort), Zulassung (Schlagwort), Standortwechsel (Schlagwort), Standortverlegung (Schlagwort), Anmeldung (Schlagwort), Halterwechsel (Schlagwort), Umzug (Schlagwort), Zulassung (Schlagwort), Kfz-Zulassung (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweisMUK (Schlagwort), #HinweisElsterZertifikat. #HinweisEfaOnlineDienst (Schlagwort), #HinweisKreditkarte (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie haben ein Fahrzeug erworben, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet war. Sie haben die Möglichkeit sich vorab ein Kennzeichen ihrer Wahl zu reservieren - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. Informationen zur Verfügbarkeit, sowie den möglichen Kennzeichenkombinationen erhalten Sie im Internet unter "Wunschkennzeichen - Online" (unter "Weiterführende Informationen"). Es besteht seit dem 01.10.2019 auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen beizubehalten.

Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch.

Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.

Seit dem 01.10.2019 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf KFZ-Zulassung (ausgefüllt)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung
    über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
    Es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten.
    • Das gilt auch bei Unternehmen und Vereinen, wenn sich die Vertretungsberechtigung nicht ergibt aus der Gewerbe-Anmeldung oder einem Register-Auszug.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
    HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
    entfällt bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens / der bisherigen Kennzeichen
  • Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:
    • Ausweis(e) der Geschäftsführung in Kopie
    • Gewerbe-Anmeldung
    • Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt)
    • Auszug aus dem Vereinsregister

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Kosten

  • 29,90 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare