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Versteigerergewerbe - Veranstaltung einer Versteigerung anzeigen

Berlin 99050211261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050211261000

Leistungsbezeichnung

Versteigerergewerbe - Veranstaltung einer Versteigerung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Versteigerergewerbe - Veranstaltung einer Versteigerung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Versteigerung (Schlagwort), Versteigerergewerbe (Schlagwort), Versteigerungsanzeige (Schlagwort), Versteigerer (Schlagwort), Auktion (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweisMUK (Schlagwort), #HinweisElsterZertifikat (Schlagwort), #HinweisBenutzernamePasswort (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei dem zuständigen Ordnungsamt, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer Berlin einzureichen. Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und Angaben zum genauen Ort, Zeitpunkt und der Gattung der zu versteigernden Ware enthalten.

Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die zwei Wochen Vorankündigungsfrist auf Antrag abkürzen.

Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.

Es dürfen nur gebrauchte Waren versteigert werden. Ausnahmen bilden Neuwaren oder Verbrauchsgüter, die aus einem Nachlass, einer Insolvenzmasse, im Wege der Geschäftsaufgabe oder bei öffentlichen Versteigerungen auf Grund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige - Veranstaltung einer Versteigerung
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular
    • schriftlich oder elektronisch unter Angabe von Ort, Zeit sowie Angabe der zu versteigernden Waren
    • Nutzen Sie bitte den Mustervordruck zur Anzeige (unter "Formulare")
  • Verteigerererlaubnis
    Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie

Voraussetzungen

  • gültige Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

Kosten

  • keine: Anzeige der Versteigerung
  • 14,32 Euro: Eilige Versteigerungen unter Abkürzung der zwei Wochen Vorankündigungsfrist

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden