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Einheitlicher Ansprechpartner Berlin

Berlin 99144017215000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99144017215000

Leistungsbezeichnung

Einheitlicher Ansprechpartner Berlin

Leistungsbezeichnung II

Einheitlicher Ansprechpartner Berlin

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einheitlicher Ansprechpartner (Schlagwort), einheitliche Stelle (Schlagwort), EA (Schlagwort), EAP (Schlagwort), EUGO (Schlagwort), BQFG (Schlagwort), BQRL (Schlagwort), EU-DLR (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie in Berlin unternehmerisch oder beruflich tätig werden möchten, kann der Einheitliche Ansprechpartner Berlin Ihnen helfen. Er informiert Sie über die erforderlichen Schritte und unterstützt Sie bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren.

Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin ist Teil eines europaweiten Netzwerks und ermöglicht Ihnen einen einfachen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Behörden.

Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin hilft Ihnen bei folgenden Anliegen:
  • Wenn Sie in Berlin ein Unternehmen gründen möchten.
  • Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit in Berlin anerkennen lassen möchten.

Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin informiert Sie über:
  • Wie Sie einen Antrag stellen und welche Unterlagen benötigt werden.
  • Welche Behörden zuständig sind.
  • Die Kosten und die Dauer des Verwaltungsverfahrens.
Über die Online-Plattform des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin können Sie Ihre Anliegen komplett online einreichen und das gesamte Verwaltungsverfahren elektronisch abwickeln. Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt Ihren Antrag entgegen und leitet ihn an die zuständigen Behörden weiter. Sie sparen sich dadurch die Behördengänge und die Kommunikation mit den zuständigen Stellen.

Wie funktioniert es?

Eine Übersicht aller verfügbaren Online-Dienstleistungen finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
Viele Dienstleistungen können Sie direkt starten, online ausfüllen und einreichen.
Bei manchen Dienstleistungen, müssen Sie sich zuerst mit der BundID anmelden. Hierfür müssen Sie bei BundID ein Benutzerkonto erstellen. Wir erklären Ihnen, wie das geht, Schritt für Schritt, unter "Login-Bereich mit BundID" bei "Weiterführende Informationen" bzw. bei der jeweiligen Dienstleistung unter "Online-Abwicklung".

Erforderliche Unterlagen

  • Je nach Anliegen
    Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab. Nähere Informationen finden Sie im Service-Portal Berlin auf den jeweiligen Internetseiten der angebotenen Dienstleistungen.

Voraussetzungen

  • Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können nutzen:
    1. Dienstleister,
    2. Unternehmen,
    3. Gründer und
    4. Personen, die sich Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
    aus
    • der Bundesrepublik Deutschland,
    • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
    • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zurzeit Island, Liechtenstein oder Norwegen.

Kosten

  • Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin erhebt keine Gebühren.
  • Unsere Informationen und Auskünfte sind gebührenfrei.
Hinweis:
Sie müssen jedoch weiterhin die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren für Ihre Verwaltungsverfahren bei anderen Behörden und zuständigen Stellen bezahlen. In einigen Fällen können diese Gebühren jedoch günstiger sein, wenn Sie ihr Anliegen online über den Einheitlichen Ansprechpartner einreichen (z.B. bei der Online-Registrierung Ihres Gewerbes).
Die Gebührenhöhe variiert je nach Verwaltungsverfahren. Informationen dazu finden Sie in den Beschreibungen der jeweiligen Dienstleistungen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bereitstellung von Informationen:
  • auf den Internetportalen: sofort
  • Anfragen per Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
Bearbeitung von Verfahren:
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Leistungsbeschreibungen der Verfahren.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden