Abgeschlepptes Fahrzeug - Auskunft erhalten
Inhalt
Begriffe im Kontext
abschleppen (Schlagwort), Entfernung von Fahrzeugen (Schlagwort), Versetzung (Schlagwort), Verbringung (Schlagwort), Diebstahl (Schlagwort), Busspur (Schlagwort), Haltestelle (Schlagwort), Unfall (Schlagwort), Umsetzung (Schlagwort), Kfz-Umsetzung (Schlagwort), KFZ (Schlagwort), Auto (Schlagwort), Fahrzeug (Schlagwort), Kraftfahrzeug (Schlagwort), Falschparker (Schlagwort), Transporter (Schlagwort), Pkw (Schlagwort), Motorrad (Schlagwort), Halteverbot (Schlagwort), abgeschleppt (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Eine Umsetzung von Fahrzeugen kann von der Polizei, den Ordnungsämtern und der BVG in eigener Zuständigkeit angeordnet werden. In der Regel wird die Umsetzung durch private Abschleppfirmen durchgeführt.
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen. Im Besucherservice der Bußgeldstelle können Sie sich zu ihrem Gebührenverfahren informieren.
Verfahrensablauf:
1. Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt
2. Rufen Sie die Auskunfts- und Fahnungdsstelle unter der Telefonnumer (030) 4664-709800 an.
3. Bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle erhalten Sie Informationen zu umgesetzten
oder sichergestellten Fahrzeugen sowie zum neuen Standort Ihres Fahrzeugs.
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen. Im Besucherservice der Bußgeldstelle können Sie sich zu ihrem Gebührenverfahren informieren.
Verfahrensablauf:
1. Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt
2. Rufen Sie die Auskunfts- und Fahnungdsstelle unter der Telefonnumer (030) 4664-709800 an.
3. Bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle erhalten Sie Informationen zu umgesetzten
oder sichergestellten Fahrzeugen sowie zum neuen Standort Ihres Fahrzeugs.
- Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige - Kassenzeichen/Aktenzeichen oder Bescheid
Für die Bearbeitung wird das Kassen- bzw. Aktenzeichen oder der Bescheid, den Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, benötigt.
- keine: für Informationserteilung
- 225,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen bis 3,5 t (z.B. PKW), je Art der Umsetzung
- 565,00 Euro maximal: für Umsetzung von Fahrzeugen über 3,5 t, je Art der Umsetzung