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Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Berlin 99068007040000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99068007040000

Leistungsbezeichnung

Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Leistungsbezeichnung II

Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berufstauglichkeitsuntersuchung (Schlagwort), Untersuchung (Schlagwort), Impfausweiskontrolle (Schlagwort), Erstuntersuchung (Schlagwort), Jugendarbeitsschutzgesetz (Schlagwort), Schulentlassungsuntersuchung (Schlagwort), Untersuchungsberechtigungsschein (Schlagwort), Ausbildung (Schlagwort), Beruf (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung stellt der Arzt/Ärztin neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erhebungsbogen für die Eltern bzw. Sorgeberechtigten (ausgefüllt)
    (unter "Formulare")
    Bitte sorgfältig ausfüllen und unterschreiben.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Impfausweis
  • Brille, Hörgeräte, medizinische und/oder therapeutische Befunde
    (wenn vorhanden)
  • Untersuchungsberechtigungsschein
    Sofern die Untersuchung von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden soll.

Voraussetzungen

  • Alter zwischen 15 und 17 Jahre
  • Untersuchungsberechtigungsschein
    Nur notwendig, falls Sie von der freien Arztwahl Gebrauch machen wollen.
    Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, in dessen Bereich die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule des Jugendlichen liegt. Dafür müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Untersuchung dauert ca. 35 Minuten.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden