Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Inhalt
Begriffe im Kontext
Berufstauglichkeitsuntersuchung (Schlagwort), Untersuchung (Schlagwort), Impfausweiskontrolle (Schlagwort), Erstuntersuchung (Schlagwort), Jugendarbeitsschutzgesetz (Schlagwort), Schulentlassungsuntersuchung (Schlagwort), Untersuchungsberechtigungsschein (Schlagwort), Ausbildung (Schlagwort), Beruf (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung stellt der Arzt/Ärztin neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.
- Erhebungsbogen für die Eltern bzw. Sorgeberechtigten (ausgefüllt)
(unter "Formulare")
Bitte sorgfältig ausfüllen und unterschreiben. - Personalausweis oder Reisepass
- Impfausweis
- Brille, Hörgeräte, medizinische und/oder therapeutische Befunde
(wenn vorhanden) - Untersuchungsberechtigungsschein
Sofern die Untersuchung von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden soll.
- Alter zwischen 15 und 17 Jahre
- Untersuchungsberechtigungsschein
Nur notwendig, falls Sie von der freien Arztwahl Gebrauch machen wollen.
Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, in dessen Bereich die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule des Jugendlichen liegt. Dafür müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.