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Betreuung - Anerkennung als Betreuungsverein beantragen

Berlin 99602007016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99602007016000

Leistungsbezeichnung

Betreuung - Anerkennung als Betreuungsverein beantragen

Leistungsbezeichnung II

Betreuung - Anerkennung als Betreuungsverein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Betreuungsgesetz (Schlagwort), Betreuung (Schlagwort), Betreuungsverein (Schlagwort), Anerkennung (Schlagwort), Verein (Schlagwort), Ehrenamt (Schlagwort), Unterbringung (Schlagwort), Heim (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ein rechtsfähiger Verein, der die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt, wird als Betreuungsverein anerkannt.

In Berlin gibt es in allen Bezirken anerkannte Betreuungsvereine. Sie unterhalten Beratungsstellen vor Ort, unterstützen Ehrenamtliche bei der Betreuungsführung sowie Personen, die aufgrund einer Vollmacht vertretungsberechtigt sind, bei deren Aufgabenerfüllung. Zugleich übernehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch selbst Betreuungen. Die Betreuungsvereine arbeiten eng mit den Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen zusammen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Betreuungsverein.
2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
3. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird ein Bescheid über die Anerkennung als Betreuungsverein ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung als Betreuungsverein
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag per Post.
  • Konzeption
  • Vereinssatzung
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bescheinigung vom Finanzamt für Körperschaften über Mildtätigkeit oder Gemeinnützigkeit
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Stellenplan der angestellten, fachlich geeigneten, registrierten, hauptamtlichen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Voraussetzungen

  • Anerkannter, rechtsfähiger Verein
  • Sitz und Tätigkeitsbereich in Berlin
  • Es werden mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgt.
  • Gewährleistung einer dauerhaften Leistungsfähigkeit und das Vorlegen eines kalenderjährlichen Tätigkeitsberichts
  • Es werden fachlich geeignete hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, weitergebildet und haftpflichtversichert.
    mindestens jedoch zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit insgesamt einer Vollzeitstelle, die als Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer registriert sind
  • planmäßige Bemühung um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • Es werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte beraten und fortgebildet.
  • Es wird planmäßig über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen informiert.
  • Es wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht.
  • Betreuungsverein steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Wohn- oder Unterbringungseinrichtungen der Betreuten

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden