Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Höhe (Schlagwort), Geländehöhe (Schlagwort), Straßenhöhe (Schlagwort), Grundstückshöhe (Schlagwort), Normalhöhennull (Schlagwort), Normalnull (Schlagwort), amtliches Festpunktinformationssystem (Schlagwort), NHN (Schlagwort), NN (Schlagwort), AFIS (Schlagwort), Höhenfestpunktfeld (Schlagwort), Nivellementpunkte (Schlagwort), Nivellementspunkte (Schlagwort), Höhenfestpunkte (Schlagwort), Niv (Schlagwort), Nivpunkt (Schlagwort), Niv-Punkt (Schlagwort), Höhenbolzen (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau.
Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.
Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie auch im Geoportal Berlin.
Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.
Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie auch im Geoportal Berlin.
- Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
Sie können den Antrag ausschließlich online einreichen.
Für die Auskunft der Höhenfestpunkte entstehen folgende Gebühren:
- 10,40 Euro für den ersten Punkt
- 3,30 Euro für jeden weiteren Punkt
- 16,00 Euro: Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung