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Gehwegüberfahrten - Herstellung und Änderung durch den Anlieger

Berlin 99108015011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108015011000

Leistungsbezeichnung

Gehwegüberfahrten - Herstellung und Änderung durch den Anlieger

Leistungsbezeichnung II

Gehwegüberfahrten - Herstellung und Änderung durch den Anlieger

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gehwegüberfahrten - Änderung - Herstellung - Anlieger (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Anlieger haben die Möglichkeit, die Herstellung oder Änderung von Gehwegüberfahrten durch eine anerkannte Fachfirma selbst ausführen lässt. Die Stellungnahmen aller Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen sind selbst einzuholen und mit seinem Antrag vorzulegen. Die dafür erforderliche Zustimmung ist bei der zuständigen Behörde rechtzeitig zu beantragen. Diese legt die Ausführung und Bauweise, in der die Gehwegüberfahrt herzustellen ist, fest. Als Fachfirmen werden nur Straßenbauunternehmen anerkannt, die in dieser Kategorie im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingetragen sind oder gleichwertige Nachweise erbringen können.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten

100,00 bis 800,00 Euro Verwaltungsgebühr je nach Aufwand.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden