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Opfer - Fürsorgerische Leistungen (Kriegsopferfürsorge) nach dem Sozialen Entschädigungsrecht

Berlin 99076006080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076006080000

Leistungsbezeichnung

Opfer - Fürsorgerische Leistungen (Kriegsopferfürsorge) nach dem Sozialen Entschädigungsrecht

Leistungsbezeichnung II

Opfer - Fürsorgerische Leistungen (Kriegsopferfürsorge) nach dem Sozialen Entschädigungsrecht

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kriegsopferversorgung (Schlagwort), Fürsorgeleistung (Schlagwort), Verlust (Schlagwort), Beschädigte (Schlagwort), Hinterbliebene (Schlagwort), Schädigung (Schlagwort), Entschädigungsrecht (Schlagwort), Bundesversorgungsgesetz (Schlagwort), Leistungsgewährung (Schlagwort), Lebenslagen (Schlagwort), Versorgungsanspruch (Schlagwort), SER (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Teaser

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Volltext

Sie können fürsorgerische Leistungen erhalten, wenn Ihnen ein Grad der Schädigung nach einem der Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) zuerkannt wurde. Gleiches gilt, wenn Sie eine Hinterbliebenenversorgung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten.

Wer kann Leistungen erhalten?

Die Unterstützung bezieht sich zum einen auf existenzsichernde Leistungen, wie z.B.
• Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
• Hilfe in besonderen Lebenslagen
• Erziehungsbeihilfen

Zum anderen können Leistungen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit gewährt werden, wie z.B.
• Erholungshilfe
• Hilfe zur Pflege
• Essen auf Rädern

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Anerkennungsbescheid

Voraussetzungen

  • Vorlage des Anerkennungsbescheides nach einem der Gesetze des SER

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden