Opfer - Fürsorgerische Leistungen (Kriegsopferfürsorge) nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
Inhalt
Opfer - Fürsorgerische Leistungen (Kriegsopferfürsorge) nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
Opfer - Fürsorgerische Leistungen (Kriegsopferfürsorge) nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
Begriffe im Kontext
Kriegsopferversorgung (Schlagwort), Fürsorgeleistung (Schlagwort), Verlust (Schlagwort), Beschädigte (Schlagwort), Hinterbliebene (Schlagwort), Schädigung (Schlagwort), Entschädigungsrecht (Schlagwort), Bundesversorgungsgesetz (Schlagwort), Leistungsgewährung (Schlagwort), Lebenslagen (Schlagwort), Versorgungsanspruch (Schlagwort), SER (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Impfgeschädigte
- Zivildienstgesetz (ZDG) für Zivildienstbeschädigte
- Häftlingshilfegesetz (HHG) für Haftgeschädigte
- Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) für Opfer von SED-Unrecht
- Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) für Opfer von SED-Unrecht
Sie können fürsorgerische Leistungen erhalten, wenn Ihnen ein Grad der Schädigung nach einem der Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) zuerkannt wurde. Gleiches gilt, wenn Sie eine Hinterbliebenenversorgung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten.
Wer kann Leistungen erhalten?
Die Unterstützung bezieht sich zum einen auf existenzsichernde Leistungen, wie z.B.
• Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
• Hilfe in besonderen Lebenslagen
• Erziehungsbeihilfen
Zum anderen können Leistungen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit gewährt werden, wie z.B.
• Erholungshilfe
• Hilfe zur Pflege
• Essen auf Rädern
Wer kann Leistungen erhalten?
Die Unterstützung bezieht sich zum einen auf existenzsichernde Leistungen, wie z.B.
• Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
• Hilfe in besonderen Lebenslagen
• Erziehungsbeihilfen
Zum anderen können Leistungen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit gewährt werden, wie z.B.
• Erholungshilfe
• Hilfe zur Pflege
• Essen auf Rädern