Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in beantragen - wenn Prüfung in Berlin abgelegt
Inhalt
Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in beantragen - wenn Prüfung in Berlin abgelegt
Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in beantragen - wenn Prüfung in Berlin abgelegt
Begriffe im Kontext
Anerkennungsurkunde (Schlagwort), Anerkennung (Schlagwort), Hufbeschlagschmiedin (Schlagwort), Hufschmied (Schlagwort), Schmied (Schlagwort), Klauenbeschlag (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Erteilung der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin / Hufbeschlagschmied an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
- Antrag auf staatliche Anerkennung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis der Belegart "0" (Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde),
das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
- Erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung als Hufbeschlagschmiedin / Hufbeschlagschmied