Altpapier (illegal) - Entsorgung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Kartonage (Schlagwort), Entsorgung (Schlagwort), Müllabfuhr (Schlagwort), Papier (Schlagwort), Pappe (Schlagwort), Altpapiersammlung (Schlagwort), Papierabfall (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Altpapier auch bekannt als Papierabfall. Dazu zählen: Zeitungen, Kartons, Zeitschriften, Bücher usw.
Die Entsorgung von Altpapier (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von Altpapier (illegal) auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
- Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)