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Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen

Berlin 99110003001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110003001000

Leistungsbezeichnung

Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen

Leistungsbezeichnung II

Tiere - Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Tierhaltungen (Schlagwort), Tiergewerbe (Schlagwort), Tierhaltungserlaubnisse (Schlagwort), Haltungsgenehmigungen (Schlagwort), Tiere (Schlagwort), Zucht (Schlagwort), Haltung (Schlagwort), Handel (Schlagwort), Artenschutz (Schlagwort), Hunde (Schlagwort), Katzen (Schlagwort), Zoo (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Zahlreiche Tätigkeiten mit Tieren - vor allem gewerblicher Art - sind erlaubnispflichtig, insbesondere sind dies
  • Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
  • Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
  • Personen und Vereine, die z.B. Hunde und Katzen nach Deutschland bringen und hier an andere Personen weitervermitteln
  • Zoos oder ähnliche Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
  • Schutzhundeausbildung für Dritte,
  • Tierbörsen,
  • gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
  • gewerbsmäßiger Tierhandel,
  • gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe,
  • gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
  • gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren,
  • gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden oder Anleitung der Tierhalter,
  • Tiertransporte in Verbindung mit wirtschaftlicher Tätigkeit,
  • Berufs- oder Gewerbsmäßiges Betäuben und Töten von Wirbeltieren.

Die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass eine Einrichtung überhaupt betrieben werden darf. Sie hat daher präventiven Charakter.

Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein wie Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen, artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde nachzufragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
    Der Antrag kann formlos erfolgen.
  • Sachkundenachweis
    Es müssen Belege über einen Sachkundenachweis oder einen geeigneten Ausbildungsabschluss vorgelegt werden.
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde. Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Bei gewerblichen Tierhaltungen ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
  • Tätigkeitsbeschreibung und Lageplan
    Zur Verdeutlichung der vorgesehenen Tätigkeit sollte eine Tätigkeitsbeschreibung und ein Lageplan der Einrichtung vorgelegt werden.

Voraussetzungen

  • Sachkunde und Zuverlässigkeit
    Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und dies nachweisen können.
  • Räumliche Voraussetzungen
    Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Kosten

40,00 bis 560,00 Euro: je nach Art und Umfang der Bescheinigung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden