Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
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Begriffe im Kontext
Behindertenparkplatz (Schlagwort), Parkerlaubnis (Schlagwort), SB-Ausweis (Schlagwort), Parkberechtigung (Schlagwort), Ausnahmegenehmigung (Schlagwort), Parkausweis (Schlagwort), Schwerbehinderte (Schlagwort), parken (Schlagwort), Schwerbehinderung (Schlagwort), behindert (Schlagwort), Gehbehinderung (Schlagwort), Parkplatz (Schlagwort), Parkschein (Schlagwort), Parkzone (Schlagwort), Parkraumbewirtschaftungszone (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Es können Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen in Form eines EU-Parkausweises („blauer Parkausweis“) gewährt werden.
Schwerbehinderte, die dem o.g. Personenkreis gleichgestellt sind (besondere Gruppen Schwerbehinderter) können Parkerleichterungen - begrenzt auf das Bundesgebiet - gewährt werden („orangefarbener Parkausweis“).
Der Parkausweis bietet eine Fülle von Parksonderrechten, bspw. das kostenfreie Parken in parkraumbewirtschafteten Gebieten.
Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des Berechtigten genutzt werden, egal mit welchem Fahrzeug er unterwegs ist.
Schwerbehinderte, die dem o.g. Personenkreis gleichgestellt sind (besondere Gruppen Schwerbehinderter) können Parkerleichterungen - begrenzt auf das Bundesgebiet - gewährt werden („orangefarbener Parkausweis“).
Der Parkausweis bietet eine Fülle von Parksonderrechten, bspw. das kostenfreie Parken in parkraumbewirtschafteten Gebieten.
Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des Berechtigten genutzt werden, egal mit welchem Fahrzeug er unterwegs ist.
- Formantrag bei der zuständigen Behörde anfordern
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- Kopie Bescheid des Versorgungsamtes
- Kopie Personalausweis
- Lichtbild (nur für EU-Parkausweis)
- Ggf. Gleichstellungsbescheinigung des Versorgungsamtes
- Schwerbehindertenausweis
mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind)
Ist das Merkzeichen „aG“ nicht zuerkannt worden, ist neben dem Schwerbehindertenausweis eine „Gleichstellungsbescheinigung“ des Versorgungsamtes vorzulegen. - Hauptwohnsitz in Berlin
Die Beantragung erfolgt in der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte ist gebührenfrei