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Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

Berlin 99108009012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108009012000

Leistungsbezeichnung

Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Behindertenparkplatz (Schlagwort), Parkerlaubnis (Schlagwort), SB-Ausweis (Schlagwort), Parkberechtigung (Schlagwort), Ausnahmegenehmigung (Schlagwort), Parkausweis (Schlagwort), Schwerbehinderte (Schlagwort), parken (Schlagwort), Schwerbehinderung (Schlagwort), behindert (Schlagwort), Gehbehinderung (Schlagwort), Parkplatz (Schlagwort), Parkschein (Schlagwort), Parkzone (Schlagwort), Parkraumbewirtschaftungszone (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Es können Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen in Form eines EU-Parkausweises („blauer Parkausweis“) gewährt werden.

Schwerbehinderte, die dem o.g. Personenkreis gleichgestellt sind (besondere Gruppen Schwerbehinderter) können Parkerleichterungen - begrenzt auf das Bundesgebiet - gewährt werden („orangefarbener Parkausweis“).

Der Parkausweis bietet eine Fülle von Parksonderrechten, bspw. das kostenfreie Parken in parkraumbewirtschafteten Gebieten.

Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des Berechtigten genutzt werden, egal mit welchem Fahrzeug er unterwegs ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Formantrag bei der zuständigen Behörde anfordern
  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • Kopie Bescheid des Versorgungsamtes
  • Kopie Personalausweis
  • Lichtbild (nur für EU-Parkausweis)
  • Ggf. Gleichstellungsbescheinigung des Versorgungsamtes

Voraussetzungen

  • Schwerbehindertenausweis
    mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind)
    Ist das Merkzeichen „aG“ nicht zuerkannt worden, ist neben dem Schwerbehindertenausweis eine „Gleichstellungsbescheinigung“ des Versorgungsamtes vorzulegen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Die Beantragung erfolgt in der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, in der der Hauptwohnsitz liegt.

Kosten

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte ist gebührenfrei

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden