Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen
Inhalt
Zeuginnen und Zeugen - Entschädigung in Straf- und Bußgeldverfahren beantragen
Begriffe im Kontext
Zeugin (Schlagwort), Zeugen (Schlagwort), Entschädigung (Schlagwort), Verdienstausfall (Schlagwort), Fahrtkosten (Schlagwort), Zeitversäumnis (Schlagwort), Nachteile (Schlagwort), Haushaltsführung (Schlagwort), Zeugenentschädigung (Schlagwort), Aufwandsentschädigung (Schlagwort), Aufwendungsersatz (Schlagwort), Fahrtkostenersatz (Schlagwort), Aufwand (Schlagwort), Amtsgericht (Schlagwort), Landgericht (Schlagwort), Kammergericht (Schlagwort), Staatsanwaltschaft (Schlagwort), Amtsanwaltschaft (Schlagwort), Gericht (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Waren Sie als Zeugin oder Zeuge beteiligt in einem Bußgeld- oder Strafverfahren
- des Amtsgerichts Tiergarten
- des Landgerichts Berlin
- des Kammergerichts
- der Staatsanwaltschaft Berlin
- der Amtsanwaltschaft Berlin?
- Verdienstausfall
- Zeitversäumnis
- Fahrtkosten und
- sonstige Aufwendungen.
- Antrag auf Entschädigung von Zeugen/innen in Straf- und Bußgeldverfahren
(unter "Formulare")
Antrag schriftlich per Post stellen oder persönlich vor Ort abgeben:
- Das Antragsformular haben Sie auch bereits mit der Ladung zum Termin erhalten.
- Auszahlungsauftrag
Mit dem „Auszahlungsauftrag“ (amtlich: HKR 172) wird Ihre Anwesenheit bescheinigt. Original und Durchschrift des „Auszahlungsauftrages“ erhalten Sie nach Ihrer Zeugenaussage oder nach Ihrer Entlassung aus dem Termin.
- Der "Auszahlungsauftrag" muss unterschrieben sein vom Gericht beziehungsweise von der Staats- oder Amtsanwaltschaft.
- Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
Entstandene Fahrtkosten für Ihre An- und Abreise zum Termin weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen nach (z. B. Fahrscheine im Original, Buchungsbelege, Rechnungen für Flugtickets, Übernachtungskosten). - Bescheinigung über Verdienstausfall
Ist Ihnen Verdienstausfall entstanden? Dann lassen Sie dies bitte von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber bescheinigen. Das Formular für eine Verdienstausfallbescheinigung haben Sie als Anlage zu Ihrer Ladung bereits erhalten. - Nachweis der Selbstständigkeit
Sie sind selbstständig tätig? Dann fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis über Ihre Selbstständigkeit (z. B. Gewerbeschein) bei und geben Sie Ihre durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Ihre regelmäßige Arbeitszeit an. - Glaubhaftmachung der freiberuflichen Tätigkeit
Sind Sie freiberuflich tätig? Bitte machen Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit durch geeignete Unterlagen glaubhaft. Geben Sie bitte außerdem Ihre durchschnittlichen monatlichen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit und Ihre regelmäßige Arbeitszeit an.
- Sie waren zu einem Termin als Zeuge/in geladen und sind zum Termin erschienen
- Beantragung innerhalb von 3 Monaten