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Grundbuch - Abschrift

Berlin 99043006085000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99043006085000

Leistungsbezeichnung

Grundbuch - Abschrift

Leistungsbezeichnung II

Grundbuch - Abschrift

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Grundbucheinsicht (Schlagwort), Grundakteneinsicht (Schlagwort), Geldforderung (Schlagwort), Zwangsvollstreckung (Schlagwort), Zwangsversteigerung (Schlagwort), Immobiliarvollstreckung (Schlagwort), Pfändung (Schlagwort), Schuldner (Schlagwort), Gläubiger (Schlagwort), Titel (Schlagwort), Grundstückseigentümer (Schlagwort), Grundbesitz (Schlagwort), Immobilie (Schlagwort), Eigentumswohnung (Schlagwort), Wohnungseigentum (Schlagwort), Haus (Schlagwort), Erbbaurecht (Schlagwort), Grundbuchauszug (Schlagwort), Auszug aus dem Grundbuch (Schlagwort), einfache Abschrift (Schlagwort), beglaubigte Abschrift (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch, ist das uneingeschränkt möglich, wenn:
  • sich das Grundstück oder die Wohnung in Ihrem Eigentum befindet oder
  • Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder
  • der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Sie dazu schriftlich bevollmächtigt hat.
Ist das nicht der Fall, kann ein Grundbuchauszug nur erteilt werden, wenn sachliche Gründe dafür sprechen (berechtigtes Interesse); bloße Neugier ist nicht ausreichend.
Der Grundbuchauszug kann, je nach Ihren Einsichtsgründen, auch nur von einzelnen Abteilungen des Grundbuchs erteilt werden.
Hinweis:
Notarinnen und Notare, Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben Zugang zu den Berliner Grundbüchern über das automatisierte Abrufverfahren.

Der Grundbuchauszug kann in einfacher oder beglaubigter Form erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Mündlicher oder schriftlicher Antrag
    Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    • Grundstücksbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens Straße und Hausnummer)
    • soweit bekannt: Angaben zur Grundstückseigentümerin bzw. zum Grundstückseigentümer
    Schriftlicher Antrag:
    • formlos oder per Formular
    • per Post oder per Fax
    Mündlicher Antrag:
    • persönlich in der Grundbucheinsichtenstelle des Gerichts
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen
    • auch mit Vollmacht möglich
  • Vollmacht
    Wenn Sie bevollmächtigt wurden, in das Grundbuch einzusehen, ist die Vollmacht im Original vorzulegen.
  • Weitere Nachweise
    Vorzulegende Unterlagen, durch die Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können, sind z.B.
    • Ihr Mietvertrag,
    • der Kreditvertragsentwurf,
    • der Kaufvertrag oder dessen Entwurf,
    • ein Vollstreckungstitel,
    • eine Klageschrift gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer.

Voraussetzungen

  • Antrag
    Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges können Sie mündlich (nicht telefonisch!) im Grundbuchamt oder schriftlich stellen.
  • Berechtigtes Interesse
    Wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen müssen, erklären und weisen Sie nach, aus welchem Grund Sie den Grundbuchauszug benötigen.
    Zu den Gründen gehören z.B., dass Sie
    • gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer eine Forderung aus einem Vollstreckungstitel haben und diese durch eine Vollstreckung in die Immobilie durchsetzen wollen
    • der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer einen Kredit gewähren wollen
    • Mieterin oder Mieter sind und ermitteln wollen, wer die tatsächliche Vermieterin oder Vermieter ist.

Kosten

Beglaubigte Abschrift: 20,00 EUR.
Einfache Abschrift: 10,00 EUR.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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