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Impfung - Nebenwirkung melden

Berlin 99005044261002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005044261002

Leistungsbezeichnung

Impfung - Nebenwirkung melden

Leistungsbezeichnung II

Impfung - Nebenwirkung melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Nebenwirkungen (Schlagwort), unerwünschte Arzneimittelwirkungen (Schlagwort), UAW (Schlagwort), Impfversagen (Schlagwort), Impfungsproblem (Schlagwort), Impfreaktion (Schlagwort), Impfungen (Schlagwort), Impfen (Schlagwort), Schutzimpfung (Schlagwort), Impfzentrum (Schlagwort), Impfzentren (Schlagwort), Corona-Impfzentrum (Schlagwort), Corona (Schlagwort), SARS-CoV-2 (Schlagwort), COVID-19 (Schlagwort), Pandemie (Schlagwort), mRNA (Schlagwort), Gesundheitsamt (Schlagwort), Meldung (Schlagwort), Pharma (Schlagwort), Arzt (Schlagwort), Ärzte (Schlagwort), Ärztinnen (Schlagwort), Arzneimittel (Schlagwort), Medikamente (Schlagwort), RKI (Schlagwort), PEI (Schlagwort), STIKO (Schlagwort), HinweisCrn (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ärztinnen und Ärzte müssen Impfreaktionen, die über das übliche Ausmaß hinausgehen, unverzüglich an das Gesundheitsamt melden. Auch Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik sind hierzu verpflichtet. Das Gesundheitsamt überprüft die Meldung und leitet anonymisierte Informationen weiter an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Nicht meldepflichtig sind vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, sofern sie das übliche Ausmaß nicht überschreiten.

Beachten Sie die Meldung an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemäß der Berufsordnung für Ärzte.

Zusätzlich besteht die freiwillige Möglichkeit direkt an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Diese Möglichkeit besteht für Ärztinnen und Ärzte und für Privatpersonen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vordruck für eine Meldung
    Vordruck des Paul-Ehrlich-Instituts zur Meldung an das Gesundheitsamt durch eine meldepflichtige Person gemäß Infektionsschutzgesetz

Voraussetzungen

  • Die meldende Person muss meldepflichtig sein
    Meldepflichtige Personen sind Ärztinnen und Ärzte, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik.
  • Die betroffene Person muss ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden