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Rechtsanwaltschaft - Antrag auf Zulassung

Berlin 99082002001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082002001000

Leistungsbezeichnung

Rechtsanwaltschaft - Antrag auf Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Rechtsanwaltschaft - Antrag auf Zulassung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zulassung (Schlagwort), Rechtsanwalt (Schlagwort), Rechtsanwältin (Schlagwort), Rechtsanwaltschaft (Schlagwort), Rechtsanwaltsverzeichnis (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sind in Deutschland geschützt. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur nach Aushändigung der Zulassungsurkunde führen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Erst- und Wiederzulassung)
    Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Anlage Personalbogen muss mit einem Foto eingereicht werden.
  • Nachweis über die Befähigung zum Richteramt
    Es ist das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung als Nachweis über die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) einzureichen.
  • Nachweis der Geburtsurkunde
    Es ist das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Geburtsurkunde einzureichen.
  • Nachweis über einen akademischer Grad
    Es ist bei einem ggf. vorhandenen akademischen Grad das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung einzureichen.
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    Es ist Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage vorzulegen. Das kann nachgereicht werden, muss spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen.
  • Nachweis über die Gebührenzahlung
    Es ist ein Nachweis über die Gebührenzahlung einzureichen. Die Rechtsanwaltskammer erhebt für die Bearbeitung eines Antrages auf Neuzulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6, 12 BRAO) eine Gebühr. Die Gebühr wird fällig mit Einreichung des Antrages bei der Rechtsanwaltskammer (§ 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Berlin für Zulassungsangelegenheiten).
  • Nachweis nichtanwaltlicher Arbeitgeber
    Bei einer ggf. vorhandenen Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist das mit der Vereinbarkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts/Rechtsanwältin gemäß §§ 7 Nr. 8 bzw. 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO zu prüfen.

Voraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
    Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 4 BRAO vorliegen.
  • Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
    Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein.
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    Es ist Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage vorzulegen. Das kann nachgereicht werden, muss spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen.

Kosten

235,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Ca. 6-8 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden