Rechtsanwaltsgesellschaft - Zulassung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zulassung (Schlagwort), Rechtsanwaltsgesellschaft (Schlagwort), Rechtsanwaltschaft (Schlagwort), Rechtsanwaltsverzeichnis (Schlagwort), GmbH (Schlagwort), RA-GmbH (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen können ihre anwaltliche Tätigkeit auch in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erbringen (Rechtsanwaltsgesellschaft). Diese Gesellschaft muss ebenfalls von der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden.
- Antragsformular
Es ist ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Vordruck) einzureichen. - Nachweis über den Gesellschaftsvertrag
Es ist eine beglaubigte Ablichtung des Gesellschaftsvertrags einzureichen. - Nachweis über Gesellschafterbeschlüsse
Es ist eine Ablichtung der Gesellschafterbeschlüsse über die Bestellung von Geschäftsführern, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten einzureichen. - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 59j BRAO bzw. die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage einzureichen. Das kann nachgereicht werden, muss aber spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen. - Nachweis über die Gebührenzahlung
Es ist ein Nachweis über die Gebührenzahlung einzureichen.
- Anforderungen an die Gesellschaft
Die Gesellschaft muss gemäß § 59d BRAO den Anforderungen nach den §§ 59c, 59e und 59f BRAO entsprechen. - Kein Vermögensverfall
Die Gesellschaft darf sich nach § 59d Nr. 2 BRAO nicht in Vermögensverfall befinden. - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 59j BRAO bzw. die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage einzureichen.