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Anerkennung als Prüfsachverständige/r für den Erd- und Grundbau beantragen

Berlin 99012050001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012050001000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung als Prüfsachverständige/r für den Erd- und Grundbau beantragen

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung als Prüfsachverständige/r für den Erd- und Grundbau beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Prüfsachverständige (Schlagwort), Erdbau (Schlagwort), Grundbau (Schlagwort), Sachverständiger (Schlagwort), Anerkennung (Schlagwort), Beruf (Schlagwort), Bau (Schlagwort), Bauingenieurwesen (Schlagwort), Geotechnik (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Teaser

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Volltext

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau ist, wer als solche oder solcher von der Obersten Bauaufsicht anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen. Es können in Berlin nur Personen anerkannt werden, die als Freiberufler oder Beschäftigte ihren Geschäftssitz/Arbeitsort im Land Berlin haben.

Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau werden auf Antrag anerkannt. Anträge können jederzeit gestellt werden. Es können nur Personen anerkannt werden, die die allgemeinen Voraussetzungen (§ 4 BauPrüfV) und die besonderen Voraussetzungen (§ 23 BauPrüfV) erfüllen. Zu den besonderen Voraussetzungen gehört u.a. auch der Nachweis der besonderen Sachkunde durch ein Fachgutachten eines Beirats der Bundesingenieurkammer. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich einem umfangreichen Prüfungsverfahren unterziehen, das aus der Beurteilung von Baugrundgutachten und einer schriftlichen Prüfung besteht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständige/r für den Erd- und Grundbau
    Reichen Sie das ausgefülltes Antragsformular mit dazugehörigem Fragebogen schriftlich per Post ein.
  • Lebenslauf
    Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
    Je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse sowie der Diplom-, Bachelor- oder Master-Urkunde.
  • Führungszeugnis
    Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), der nicht älter als 3 Monate ist, oder ein gleichwertiges Dokument.
  • Nachweis Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
    • Kopie Finanzamtanmeldung oder Erklärung des Arbeitgebers, dass die Prüfsachverständigentätigkeit frei von Weisungen ausgeübt wird,
    • Angaben über etwaige Niederlassungen,
    • Angaben über etwaige Beteiligungen an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist.
  • Nachweise Berufspraxis
    Verzeichnis der in den letzten zwei Jahren erstellten Baugrundgutachten, davon müssen mindestens zehn Gutachten die Bewältigung überdurchschnittlicher Aufgaben darlegen.
  • Weitere Angaben und Erklärungen
    • Anerkennungsverfahren in anderen Ländern,
    • Erklärung, dass im Falle einer Anerkennung der erforderliche Versicherungsschutz zur Verfügung steht.
  • Nachweis fachliche Eignung
    Fachgutachten der Bundesingenieurkammer (wird von der Anerkennungsbehörde veranlasst).

Voraussetzungen

  • Persönliche Eignung
    • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
    • Strafrechtliche Unbescholtenheit.
  • Geschäftssitz, Status
    • Der Geschäftssitz/Arbeitsort befindet sich im Land Berlin,
    • Die Tätigkeit erfolgt freiberuflich auf eigene Rechnung oder als beschäftigte/r Arbeitnehmer/in ohne Weisungsgebundenheit.
  • Ausbildung
    Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Geotechnik oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Ingenieurgeologie an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule.
  • Berufspraxis
    • Mindestens neun Jahre Tätigkeit im Bauwesen, davon mindestens drei Jahre hauptberuflich.
    • Anfertigung und Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen im Erd- und Grundbau.

Kosten

Die Höhe ist abhängig vom Ausgang des Verfahrens
  • 500,00 Euro Anerkennungsgebühr
  • 1.500,00 Euro Erstellung des Fachgutachtens

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

9 Monate

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden